Physiotherapie-Praxis

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ZUSCHÜSSE UND FÖRDERUNGEN

§ 20 SGB V UND § 3 NR. 34 ESTG

§ 20 SGB V Gesundheitsförderung und Prävention

§ 20 SGB V regelt die Förderung von Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge durch die gesetzlichen Krankenkassen. Ziel ist es, Krankheiten vorzubeugen und gesundheitsförderndes Verhalten zu stärken – etwa durch Programme zu Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung oder Suchtprävention.
Die Krankenkassen unterstützen dabei sowohl individuelle Präventionskurse (z. B. Rückenschule, Yoga) als auch betriebliche Gesundheitsförderung. Die Maßnahmen müssen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen und von zertifizierten Anbietern durchgeführt werden.

Wie funktioniert die Kostenerstattung?
Du meldest Dich ganz normal zu Ihrem Wunschkurs an. Nach Abschluss erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zwischen 75 % und 100 % der Kursgebühren, allerdings unterscheiden sich die genauen Bedingungen je nach Anbieter.

Wer kann die Förderung nutzen?
Grundsätzlich können alle gesetzlich Versicherten an unseren Präventionskursen teilnehmen und eine Erstattung beantragen – unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind. Private Krankenkassen fördern Präventionskurse teilweise ebenfalls; hier lohnt sich eine kurze Nachfrage.

Gut zu wissen:
Die Kurse müssen vollständig besucht werden, damit eine Kostenerstattung möglich ist. Pro Jahr fördern die Krankenkassen in der Regel zwei Präventionskurse. Eine direkte Abrechnung über die Praxis mit der Krankenkasse ist meist nicht möglich; die Erstattung erfolgt durch Dich persönlich über Ihre Krankenkasse.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Krankenkasse einen bestimmten Kurs unterstützt, beraten wir Sie gerne – oder Sie fragen kurz direkt bei Ihrer Krankenkasse nach. Wir freuen uns, Sie auf Ihrem Weg zu mehr Gesundheit und Wohlbefinden zu begleiten!

 

§ 3 Nr. 34 EstG – Steuerfreiheit für Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber

Nach § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes (EstG) sind Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung steuerfrei – und zwar bis zu 600 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer.

Voraussetzung:
Die Maßnahmen müssen den Anforderungen des § 20 und § 20b SGB V entsprechen – also z. B. zertifizierte Kurse zur Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung oder Suchtprävention sein.

Beispiele für steuerfreie Leistungen:

  • Gesundheitsworkshops im Unternehmen
  • Präventionsangebote durch externe Anbieter

Wichtig: Diese Steuerfreiheit gilt zusätzlich zum Arbeitslohn und darf nicht auf den Lohn angerechnet werden.

Wie wird die Förderung praktisch umgesetzt?

  1. Arbeitgeber prüft die Maßnahme
  2. Arbeitgeber übernimmt die Kosten der zertifizierten Präventionsmaßnahmen. Die Rechnung muss auf den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgestellt sein.
  3. Der Arbeitgeber dokumentiert Art der Leistung, Zertifizierung, Höhe der Kosten, Zeitraum, Zuordnung zum Mitarbeiter. Dies reicht für eine mögliche Finanzamtsprüfung.
  4. 4. Buchung erfolgt über die Lohnabrechnung: bis 600 € steuerfrei